Steuererleichterung für Robotisierung – wer kann sie in Anspruch nehmen?

2025-09-22

Automatisierung und Robotisierung der Produktion ermöglichen höhere Effizienz, die Vermeidung menschlicher Fehler, eine verbesserte Produktqualität und damit weniger Reklamationen sowie ein besseres Unternehmensimage. Die Vorteile der Robotisierung sind unbestreitbar, doch sie stellt eine kostspielige Investition dar, die sich viele Unternehmen nicht leisten können. Das Finanzministerium konnte die wirtschaftlichen Vorteile der Robotisierung jedoch nicht ignorieren und führte daher eine spezielle Steuervergünstigung ein. Polnische Produktionsunternehmen profitieren seit 2022 davon. Die Steuervergünstigung gilt bis Ende 2026, eine Verlängerung ist derzeit nicht geplant. Nutzen Sie daher jetzt Ihre letzte Chance, die Robotisierung in Ihrem Unternehmen zu
planen. Prüfen Sie, ob Sie für die Steuervergünstigung berechtigt sind.

Worin besteht die Steuererleichterung für Robotisierung

Die Gutschrift für Robotisierung ist tatsächlich eine Steuergutschrift für Robotisierung. Dies ist wichtig zu betonen, da viele fälschlicherweise erwarten, 50 % der Anschaffungskosten für Maschinen erstattet zu bekommen. Tatsächlich handelt es sich aber um eine Steuererleichterung, die einen zusätzlichen Steuerabzug von 50 % für die Kosten der Robotisierung ermöglicht.

Ziel der Steuererleichterungen ist es, Unternehmer staatlich beim Aufbau ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten zu unterstützen. Die Robotisierung in der Produktion bestimmt maßgeblich deren Effizienz, Vorhersagbarkeit und Qualität und beeinflusst somit die Attraktivität des Angebots für Auftragnehmer. Die Steuererleichterungen für die Robotisierung sollen Unternehmer dazu anregen, Investitionen zu tätigen, damit die polnische Industrie zu Deutschland, Frankreich, Italien und Schweden, den europäischen Vorreitern in der Robotisierung, aufschließen kann.

Wer kann von den Steuererleichterungen im Bereich Robotisierung profitieren?

Die Steuererleichterung steht kleinen, mittleren und großen Unternehmen zur Verfügung. Sie bietet sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen die Möglichkeit, davon zu profitieren. Das Recht auf Steuererleichterung für die Robotisierung wird Unternehmern gewährt, die Einkünfte aus betrieblichen Tätigkeiten erzielen, d. h. die Produktion, Verarbeitung oder Montage betreiben. Unternehmer mit passiven Einkünften, beispielsweise aus der Vermietung von Immobilien, sind nicht anspruchsberechtigt. Voraussetzung für die Anerkennung der Steuererleichterung ist die tatsächliche Implementierung von Robotern und deren Integration in den Produktionsprozess. Der gekaufte Roboter darf nicht ungenutzt herumstehen; er muss aktiv im Einsatz sein. Das Ministerium prüft jedoch nicht, ob die Robotisierung die Unternehmensergebnisse tatsächlich verbessert hat. Als Inhaber eines Produktionsunternehmens müssen Sie keine Berichte vorlegen, die belegen, dass der Roboter die Anzahl der Produktionsfehler reduziert oder zu einer Produktionssteigerung beigetragen hat. Zu beachten ist, dass die Steuererleichterung für Robotisierung nicht für Unternehmen gilt, die in einer Sonderwirtschaftszone oder einer polnischen Investitionszone tätig sind.

Welche Kosten können steuerlich abgesetzt werden?

Zu den wichtigsten abzugsfähigen Kosten gehören natürlich die Industrieroboter selbst (sowohl Neu- als auch Leasingprodukte). Die Steuererleichterung gilt auch für sogenannte Peripheriegeräte und -maschinen sowie für Komponenten, die direkt mit Roboterstationen verbunden sind, wie z. B. Schutzbarrieren, Bildverarbeitungssysteme, Sicherheitssysteme und die zur Robotersteuerung notwendige Software. Die Investition in Industrieroboter erfordert zudem die Schulung des Personals im Umgang mit den Robotern – auch diese Schulungskosten können steuerlich geltend gemacht werden.