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  • 5. Aufforderung an die Aktionäre der TASKOPROJEKT S.A., ihre Aktienunterlagen bei der Gesellschaft einzureichen – 27.01.2021

Der Vorstand der TASKOPROJEKT Spółka Akcyjna mit Sitz in Poznań (nachfolgend „Gesellschaft“) fordert hiermit gemäß Artikel 16 des Gesetzes vom 30. August 2019 zur Änderung des Handelsgesetzbuches und einiger anderer Gesetze (Gesetzblatt 2019, Pos. 1798) alle Aktionäre der Gesellschaft auf, ihre Aktienzertifikate zur Dematerialisierung einzureichen. Die Einreichung der Aktienzertifikate steht im Zusammenhang mit der neuen Verpflichtung, die das Handelsgesetzbuch Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auferlegt. Demnach muss die Gesellschaft ein Aktienregister bei einer zur Verwahrung und Registrierung von Finanzinstrumenten befugten Stelle führen. Die Aktienzertifikate können an Werktagen zwischen 8:00 und 16:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft eingereicht werden. Alternativ können die Aktienzertifikate auch per Einschreiben oder Kurierdienst an den Sitz der Gesellschaft gesendet werden; hierbei ist jedoch das Risiko des Verlusts der Aktienzertifikate zu berücksichtigen. Aktienzertifikate sind nach Erhalt einer schriftlichen Empfangsbestätigung an die Gesellschaft zu übermitteln. Werden die Aktien per Post an die Gesellschaft gesendet, erhält der Aktionär eine schriftliche Empfangsbestätigung an die von ihm angegebene Adresse.
Wir weisen darauf hin, dass die Unterlagen umgehend, spätestens jedoch bis zum 28. Februar 2021, einzureichen sind. Wir empfehlen jedoch, die Aktien im Voraus einzureichen, damit die Gesellschaft die Aktionärsdaten an die für das Aktienregister zuständige Stelle weiterleiten kann.
Die Gültigkeit der von der Gesellschaft ausgestellten Aktienzertifikate erlischt kraft Gesetzes am 1. März 2021. Die Einträge im Aktienregister werden an diesem Tag rechtskräftig. Ab diesem Datum gilt nur noch die im Aktienregister eingetragene Person als Aktionär.

Nach dem 1. März 2021 behält die Aktienurkunde nur noch insoweit Beweiswert, als der Aktionär dem Unternehmen nachweist, dass er zu Aktienrechten berechtigt ist, und zwar für einen Zeitraum von fünf Jahren, d. h. bis zum 1. März 2026. Nach diesem Datum kann der Aktionär seine Aktienrechte gegenüber dem Unternehmen verlieren.

  • 4. Aufforderung an die Aktionäre der TASKOPROJEKT S.A., ihre Aktienunterlagen bei der Gesellschaft einzureichen – 25.01.2021

Der Vorstand der TASKOPROJEKT Spółka Akcyjna mit Sitz in Poznań (nachfolgend „Gesellschaft“) fordert hiermit gemäß Artikel 16 des Gesetzes vom 30. August 2019 zur Änderung des Handelsgesetzbuches und einiger anderer Gesetze (Gesetzblatt 2019, Pos. 1798) alle Aktionäre der Gesellschaft auf, ihre Aktienzertifikate zur Dematerialisierung einzureichen. Die Einreichung der Aktienzertifikate steht im Zusammenhang mit der neuen Verpflichtung, die das Handelsgesetzbuch Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auferlegt. Demnach muss die Gesellschaft ein Aktienregister bei einer zur Verwahrung und Registrierung von Finanzinstrumenten befugten Stelle führen. Die Aktienzertifikate können an Werktagen zwischen 8:00 und 16:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft eingereicht werden. Alternativ können die Aktienzertifikate auch per Einschreiben oder Kurierdienst an den Sitz der Gesellschaft gesendet werden; hierbei ist jedoch das Risiko des Verlusts der Aktienzertifikate zu berücksichtigen. Aktienzertifikate sind nach Erhalt einer schriftlichen Empfangsbestätigung an die Gesellschaft zu übermitteln. Werden die Aktien per Post an die Gesellschaft gesendet, erhält der Aktionär eine schriftliche Empfangsbestätigung an die von ihm angegebene Adresse.
Wir weisen darauf hin, dass die Unterlagen umgehend, spätestens jedoch bis zum 28. Februar 2021, einzureichen sind. Wir empfehlen jedoch, die Aktien im Voraus einzureichen, damit die Gesellschaft die Aktionärsdaten an die für das Aktienregister zuständige Stelle weiterleiten kann.
Die Gültigkeit der von der Gesellschaft ausgestellten Aktienzertifikate erlischt kraft Gesetzes am 1. März 2021. Die Einträge im Aktienregister werden an diesem Tag rechtskräftig. Ab diesem Datum gilt nur noch die im Aktienregister eingetragene Person als Aktionär.

Nach dem 1. März 2021 behält die Aktienurkunde nur noch insoweit Beweiswert, als der Aktionär dem Unternehmen nachweist, dass er zu Aktienrechten berechtigt ist, und zwar für einen Zeitraum von fünf Jahren, d. h. bis zum 1. März 2026. Nach diesem Datum kann der Aktionär seine Aktienrechte gegenüber dem Unternehmen verlieren.

  • 3. Aufforderung an die Aktionäre der TASKOPROJEKT S.A., ihre Aktienunterlagen bei der Gesellschaft einzureichen – 23.11.2020

Der Vorstand der TASKOPROJEKT Spółka Akcyjna mit Sitz in Poznań (nachfolgend „Gesellschaft“) fordert hiermit gemäß Artikel 16 des Gesetzes vom 30. August 2019 zur Änderung des Handelsgesetzbuches und einiger anderer Gesetze (Gesetzblatt 2019, Pos. 1798) alle Aktionäre der Gesellschaft auf, ihre Aktienzertifikate zur Dematerialisierung einzureichen. Die Einreichung der Aktienzertifikate steht im Zusammenhang mit der neuen Verpflichtung, die das Handelsgesetzbuch Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auferlegt. Demnach muss die Gesellschaft ein Aktienregister bei einer zur Verwahrung und Registrierung von Finanzinstrumenten befugten Stelle führen. Die Aktienzertifikate können an Werktagen zwischen 8:00 und 16:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft eingereicht werden. Alternativ können die Aktienzertifikate auch per Einschreiben oder Kurierdienst an den Sitz der Gesellschaft gesendet werden; hierbei ist jedoch das Risiko des Verlusts der Aktienzertifikate zu berücksichtigen. Aktienzertifikate sind nach Erhalt einer schriftlichen Empfangsbestätigung an die Gesellschaft zu übermitteln. Werden die Aktien per Post an die Gesellschaft gesendet, erhält der Aktionär eine schriftliche Empfangsbestätigung an die von ihm angegebene Adresse.
Wir weisen darauf hin, dass die Unterlagen umgehend, spätestens jedoch bis zum 28. Februar 2021, einzureichen sind. Wir empfehlen jedoch, die Aktien im Voraus einzureichen, damit die Gesellschaft die Aktionärsdaten an die für das Aktienregister zuständige Stelle weiterleiten kann.
Die Gültigkeit der von der Gesellschaft ausgestellten Aktienzertifikate erlischt kraft Gesetzes am 1. März 2021. Die Einträge im Aktienregister werden an diesem Tag rechtskräftig. Ab diesem Datum gilt nur noch die im Aktienregister eingetragene Person als Aktionär.

Nach dem 1. März 2021 behält die Aktienurkunde nur noch insoweit Beweiswert, als der Aktionär dem Unternehmen nachweist, dass er zu Aktienrechten berechtigt ist, und zwar für einen Zeitraum von fünf Jahren, d. h. bis zum 1. März 2026. Nach diesem Datum kann der Aktionär seine Aktienrechte gegenüber dem Unternehmen verlieren.

  • 2. Aufforderung an die Aktionäre der TASKOPROJEKT S.A., ihre Aktienunterlagen bei der Gesellschaft einzureichen – 27.10.2020

Der Vorstand der TASKOPROJEKT Spółka Akcyjna mit Sitz in Poznań (nachfolgend „Gesellschaft“) fordert hiermit gemäß Artikel 16 des Gesetzes vom 30. August 2019 zur Änderung des Handelsgesetzbuches und einiger anderer Gesetze (Gesetzblatt 2019, Pos. 1798) alle Aktionäre der Gesellschaft auf, ihre Aktienzertifikate zur Dematerialisierung einzureichen. Die Einreichung der Aktienzertifikate steht im Zusammenhang mit der neuen Verpflichtung, die das Handelsgesetzbuch Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auferlegt. Demnach muss die Gesellschaft ein Aktienregister bei einer zur Verwahrung und Registrierung von Finanzinstrumenten befugten Stelle führen. Die Aktienzertifikate können an Werktagen zwischen 8:00 und 16:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft eingereicht werden. Alternativ können die Aktienzertifikate auch per Einschreiben oder Kurierdienst an den Sitz der Gesellschaft gesendet werden; hierbei ist jedoch das Risiko des Verlusts der Aktienzertifikate zu berücksichtigen. Aktienzertifikate sind nach Erhalt einer schriftlichen Empfangsbestätigung an die Gesellschaft zu übermitteln. Werden die Aktien per Post an die Gesellschaft gesendet, erhält der Aktionär eine schriftliche Empfangsbestätigung an die von ihm angegebene Adresse.
Wir weisen darauf hin, dass die Unterlagen umgehend, spätestens jedoch bis zum 28. Februar 2021, einzureichen sind. Wir empfehlen jedoch, die Aktien im Voraus einzureichen, damit die Gesellschaft die Aktionärsdaten an die für das Aktienregister zuständige Stelle weiterleiten kann.
Die Gültigkeit der von der Gesellschaft ausgestellten Aktienzertifikate erlischt kraft Gesetzes am 1. März 2021. Die Einträge im Aktienregister werden an diesem Tag rechtskräftig. Ab diesem Datum gilt nur noch die im Aktienregister eingetragene Person als Aktionär.

Nach dem 1. März 2021 behält die Aktienurkunde nur noch insoweit Beweiswert, als der Aktionär dem Unternehmen nachweist, dass er zu Aktienrechten berechtigt ist, und zwar für einen Zeitraum von fünf Jahren, d. h. bis zum 1. März 2026. Nach diesem Datum kann der Aktionär seine Aktienrechte gegenüber dem Unternehmen verlieren.

  • 1. Aufforderung an die Aktionäre der TASKOPROJEKT S.A., ihre Aktienunterlagen bei der Gesellschaft einzureichen – 28.09.2020

Der Vorstand der TASKOPROJEKT Spółka Akcyjna mit Sitz in Poznań (nachfolgend „Gesellschaft“) fordert hiermit gemäß Artikel 16 des Gesetzes vom 30. August 2019 zur Änderung des Handelsgesetzbuches und einiger anderer Gesetze (Gesetzblatt 2019, Pos. 1798) alle Aktionäre der Gesellschaft auf, ihre Aktienzertifikate zur Dematerialisierung einzureichen. Die Einreichung der Aktienzertifikate steht im Zusammenhang mit der neuen Verpflichtung, die das Handelsgesetzbuch Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auferlegt. Demnach muss die Gesellschaft ein Aktienregister bei einer zur Verwahrung und Registrierung von Finanzinstrumenten befugten Stelle führen. Die Aktienzertifikate können an Werktagen zwischen 8:00 und 16:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft eingereicht werden. Alternativ können die Aktienzertifikate auch per Einschreiben oder Kurierdienst an den Sitz der Gesellschaft gesendet werden; hierbei ist jedoch das Risiko des Verlusts der Aktienzertifikate zu berücksichtigen. Aktienzertifikate sind nach Erhalt einer schriftlichen Empfangsbestätigung an die Gesellschaft zu übermitteln. Werden die Aktien per Post an die Gesellschaft gesendet, erhält der Aktionär eine schriftliche Empfangsbestätigung an die von ihm angegebene Adresse.
Wir weisen darauf hin, dass die Unterlagen umgehend, spätestens jedoch bis zum 28. Februar 2021, einzureichen sind. Wir empfehlen jedoch, die Aktien im Voraus einzureichen, damit die Gesellschaft die Aktionärsdaten an die für das Aktienregister zuständige Stelle weiterleiten kann.
Die Gültigkeit der von der Gesellschaft ausgestellten Aktienzertifikate erlischt kraft Gesetzes am 1. März 2021. Die Einträge im Aktienregister werden an diesem Tag rechtskräftig. Ab diesem Datum gilt nur noch die im Aktienregister eingetragene Person als Aktionär.

Nach dem 1. März 2021 behält die Aktienurkunde nur noch insoweit Beweiswert, als der Aktionär dem Unternehmen nachweist, dass er zu Aktienrechten berechtigt ist, und zwar für einen Zeitraum von fünf Jahren, d. h. bis zum 1. März 2026. Nach diesem Datum kann der Aktionär seine Aktienrechte gegenüber dem Unternehmen verlieren.

 

BEKANNTMACHUNG DER EINBERUFUNG DER ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG

DER AKTIONÄRE DER TASKOPROJEKT S.A.  mit Sitz in Poznań

Gestützt auf Artikel 399 § 1 und Artikel 402 § 3 des Handelsgesetzbuchs sowie § 25 Abs. 2 und 5 der Satzung der Gesellschaft beruft der Vorstand der TASKOPROJEKT S.A. mit Sitz in Poznań, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters unter der Nummer 0000721765, die ordentliche Hauptversammlung der Aktionäre der TASKOPROJEKT S.A. am 23. Juli 2021 um 12:00 Uhr im Notariat Bożena Wrona – Berwid in Gliwice, Dolnych Wałów Straße 1, mit folgender Tagesordnung ein:

  1. Eröffnung der ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre.
  2. Wahl des Vorsitzenden der ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre.
  3. Erstellung der Anwesenheitsliste.
  4. Bestätigung, dass die ordentliche Hauptversammlung der Aktionäre ordnungsgemäß einberufen wurde und befugt ist, verbindliche Beschlüsse zu fassen.
  5. Annahme der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre.
  6. Annahme eines Beschlusses zur Genehmigung des Berichts des Vorstands über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens im Geschäftsjahr 2020.
  7. Annahme eines Beschlusses zur Genehmigung des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020.
  8. Annahme eines Beschlusses zur Genehmigung des Berichts des Aufsichtsrats über die Ergebnisse der Prüfung des Lageberichts des Vorstands und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020.
  9. Annahme eines Beschlusses über die Gewinnverteilung für das Geschäftsjahr 2020.
  10. Annahme von Beschlüssen zur Entbindung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft von ihren Pflichten im Jahr 2020.
  11. Annahme von Beschlüssen zur Entbindung der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Jahr 2020.
  12. Freie Schlussfolgerungen.
  13. Abschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre.